Auf dem Weg zur digitalen Selbstverwaltung
Online-Sozialwahlen im Mai 2029
Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz ging der Gesetzgeber einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung. Denn: Mit dem Gesetz wurden die Grundlagen für künftige Online-Sozialwahlen geschaffen. Künftig sollen die Sozialversicherungsträger selbst entscheiden, ob sie neben der bisherigen Briefwahl auch die elektronische Stimmabgabe anbieten. Voraussetzung ist, dass die Träger ihre Satzungen entsprechend anpassen.
Um das Vorhaben zu unterstützen, boten die beiden Bundeswahlbeauftragten, Peter Weiß und Doris Barnett, eine Informationsveranstaltung zu den gesetzlichen Grundlagen und künftigen Anforderungen an die optionalen Online-Sozialwahlen an. Gut 60 Fachleute aus der Sozialversicherung nutzten den Termin am 25. November 2025, um sich einen Überblick über das Thema und die künftigen Herausforderungen zu verschaffen. Der BKK Landesverband Mitte nahm stellvertretend für das BKK System teil und informierte auch seinen Verwaltungsrat in der Sitzung im Dezember 2025.
Die Veranstaltung begann mit einem Vortrag des Bundesministeriums für Arbeit (BMAS) zu den wesentlichen gesetzlichen Grundlagen. Die Online-Sozialwahlen sind im SGB IV normiert. Dabei wurde auf einen größtmöglichen Spielraum für die Selbstverwaltung geachtet. Zukünftig können auch weiterhin freiwillig Arbeitsgemeinschaften zwischen den Krankenkassen gebildet werden, um die Online-Wahlen durchzuführen. Die technischen Anforderungen an die Online-Wahlen werden umfassend konkretisiert, damit nur unter Verwendung von zertifizierten Online-Wahlprodukten die Wahl durchgeführt werden kann. Diese sollen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bekannt gemacht werden. Die Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) wird aktuell im BMAS erarbeitet und Mitte des Jahres 2026 bekanntgemacht.
Es folgte ein Erfahrungsbericht des Modellprojektes Online-Sozialwahlen 2023 in der GKV. Über einen Zeitraum von drei Jahren hatten 100 Mitarbeitende insgesamt 8.000 Personentage im Projekt geleistet. Im Ergebnis lag die Beteiligungsquote der Online-Wähler bei den beteiligten Krankenkassen bei 2,5 Prozent bis 10 Prozent. Für die erfolgreiche Umsetzung der Online-Sozialwahlen im Jahr 2029 schätzten die Beteiligten die erforderliche Vorlaufzeit auf drei Jahre ein. Das Projekt lief in enger Abstimmung mit dem BMAS, dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und dem BSI. Ziel für die Zukunft ist die erfolgreiche Verstetigung der Online-Sozialwahlen.
Die Bundeswahlbeauftragten schlossen die Veranstaltung mit einem Dank an die Teilnehmenden und zeigten sich zuversichtlich, dass sich eine große Zahl der Wahlberechtigten am Online-Wahlverfahren im Jahr 2029 beteiligt.