Service der Fachberatung Beiträge, Meldungen, Versicherungen
Einheitliche Musterzinsvereinbarung
In der bundesweiten Vorständekonferenz der Betriebskrankenkassen am 14. und 15. April 2024 wurde ausführlich die Problematik der veralteten Zinsvereinbarungen bezüglich der Krankenkassen als Einzugsstellen bei der Verwaltung von Fremdbeiträgen erläutert. Im Hinblick auf ein bundesweit gemeinsames Vorgehen mit einer zukünftigen einheitlichen und aktualisierten neuen Zinsvereinbarung, sprachen sich die teilnehmenden Vorstände der Betriebskrankenkassen dafür aus, die Zinsvereinbarung des BKK Bundesverbandes GbR i.L. mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 zu kündigen.
Die BKK Fachberatung Beiträge, Meldungen, Versicherungen wurde beauftragt, eine neue Rahmen-Zinsvereinbarung mit den Fremdversicherungsträgern und dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), als Verwalter des Gesundheitsfonds, abzustimmen. Zudem wurden die Vereinbarungen der BKK Landesverbände mit den jeweiligen Fremdversicherungsträgern entsprechend gekündigt.
Unter Federführung des BKK Landesverband Mitte wurde eine Arbeitsgruppe von interessierten Betriebskrankenkassen und dem BKK Dachverband e.V. gebildet, mit dem Ziel der Erarbeitung, Abstimmung und Verhandlung einer Rahmen-Zinsvereinbarung mit den Fremdversicherungsträgern und dem BAS.
In den Sitzungen der Arbeitsgruppe wurde festgestellt, dass zur Wahrung der individuellen Belange der Betriebskrankenkassen anstelle einer Rahmen-Zinsvereinbarung die Erarbeitung einer Musterzinsvereinbarung bevorzugt wird.
Nach langwierigen Verhandlungen mit den Fremdversicherungsträgern und dem BAS konnte im Jahr 2025 eine gemeinsame Musterzinsvereinbarung erfolgreich abgestimmt werden. Diese schafft einen fairen Rahmen für alle Beteiligten und eröffnet den Betriebskrankenkassen den notwendigen Gestaltungsspielraum, um mit den Fremdversicherungsträgern und dem BAS passgenaue Vereinbarungen zu treffen, die auf die jeweiligen konkreten Bedürfnisse abgestimmt werden können.
Am 25. Juni 2025 fand abschließend eine bundesweite Web-Konferenz zur Vorstellung der Musterzinsvereinbarung statt. Diese beinhaltete die folgenden Schwerpunkthemen:
- Aktivitäten der BKK Arbeitsgruppe intern als auch gegenüber den
Fremdversicherungsträgern und dem BAS als Verwalter des Gesundheitsfonds,
- Vorstellung der Musterzinsvereinbarung,
- Umsetzung und Rückwirkung der Musterzinsvereinbarung ab 1. Januar 2025.
Für die Gemeinschaft
In Deutschland soll niemand ohne Schutz im Krankheitsfall sein. Daher wurde unter anderem mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zum 1. April 2007 die sogenannte Auffang-Versicherungspflicht für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall geschaffen. Gleichwohl kommt es immer wieder vor, dass anlässlich von stationären Behandlungen Patientinnen und Patienten ohne Krankenversicherung sind. Die anschließende Realisierung von Kostenträgerschaften führt anlassbezogen zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen.
Anlässlich der Neufassung der BKK Arbeitshilfe hat die BKK Fachberatung Beiträge, Meldungen, Versicherungen erstmals eine anonymisierte Datenerhebung im BKK System angeboten. Die Ergebnisse sind aufgrund der begrenzten Beteiligung nicht repräsentativ, geben aber einen guten Einblick in die Thematik und bestätigen frühere, fachliche Handlungsansätze.
Vorwiegend handelte es sich um Einzelfälle, in denen nach den einheitlichen Ermittlungsansätzen zutreffend keine direkte Anschlussversicherung durchzuführen und die Kosten, ausgehend von typischen Lebenssachverhalten, nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen waren. Auf dieser Basis möchte die gebildete BKK Arbeitsgruppe weitere Regelungs- und Handlungsoptionen erarbeiten, die künftige Rechtstreitigkeiten nach Möglichkeit vermeiden und eindeutige Kostenträgerschaften zulassen. Dieses Vorgehen sowie die Information und die Beratung der Betriebskrankenkassen werden im Jahr 2026 fortgeführt.