Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

am 6. November 2024 war es soweit: Die Ampel-Koalition – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – fand mit der Entlassung von Finanzminister Christian Lindner ein vorzeitiges Ende. Nach dem Rücktritt der meisten verbliebenen FDP-Minister agierte das Kabinett Scholz als Minderheitsregierung. Bundeskanzler Olaf Scholz stellte im Dezember die Vertrauensfrage mit dem Ziel, im Februar 2025 vorgezogene Bundestagswahlen herbei zu führen. Für die Gesundheitspolitik bedeutete dies, dass eine Reihe von dringend benötigten Vorhaben nun der so genannten Diskontinuität zum Opfer fallen könnten.

Beispielsweise traf dies auf das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung zu. Seit 2018 lagen Vorschläge von Expertenkommissionen auf dem Tisch, die zumindest teilweise in einem Referentenentwurf vom Juni 2024 aufgegriffen wurden. Kurz vor dem Aus der Ampel wurden im Oktober 2024 noch zahlreiche Änderungsanträge eingebracht – die dann aber zusammen mit dem eigentlichen Gesetz nicht weiter beraten wurden. Gänzlich auf der Strecke blieb die Reform der Pflegeversicherung.

 

Das bereits begonnene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz hingegen konnte auf den letzten Metern verabschiedet werden. Nach gut zwei Jahren intensiver Debatten zwischen Bund und Ländern stimmten beide Parlamente dem Reformprojekt zu, das sowohl die Strukturen, als auch die Finanzierung der deutschen Krankenhauslandschaft grundlegend ändern soll. Auch die seit langem existierenden Forderungen nach mehr Versorgungsqualität durch Spezialisierung der Kliniken könnten nun endlich umgesetzt werden.

 

Für den BKK Landesverband Mitte hingegen begann jetzt die eigentliche Arbeit in seinen neun Verbandsländern. Um das Gesetz zügiger durch das Verfahren zu bringen, hatte die Bundesregierung seinerzeit die zustimmungspflichtigen Regelungen herausgenommen und in nachfolgende Gesetzesverfahren ausgelagert. Dazu gehörten nicht nur Bundesgesetze, sondern auch Anpassungen an den Krankenhausgesetzen der Länder. Der BKK Landesverband Mitte begleitete die jeweiligen Gesetzesvorhaben in den entsprechenden Expertengruppen und durch Miterstellung von Stellungnahmen auf Bundes- und Landesebene.

 

Eine weitere Herausforderung für die Arbeit des BKK Landesverbandes Mitte begann im Herbst 2025 mit den Verhandlungen zur Vergütung der niedergelassenen Ärzte. Denn: Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz schafften die Ampel-Koalitionäre die gedeckelten Budgets der Hausärzteschaft ab. In der Folge stiegen die Einkünfte der Praxen aus der Behandlung von GKV-Patienten um gut zehn Prozent – allerdings ohne deutliche Verbesserung der Versorgung. Erst zum Jahreswechsel hatten 82 Krankenkassen wegen steigender Leistungsausgaben die Beiträge erhöhen müssen – das Ziel der Vertragsverhandlungen war also, die zusätzlichen Kosten im Rahmen zu halten.

 

Der Finanzdruck auf die gesetzlichen Krankenkassen entstand allerdings nicht nur durch die steigenden Versorgungskosten, auch die Einnahmenseite der gesetzlichen Krankenkassen wurde erneut belastet: Obwohl bereits im Koalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021 die Zahlung von kostendeckenden Krankenkassenbeiträgen für – damals noch – Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II stand, wurde dies nicht umgesetzt. Damit fehlten weiterhin etwa zehn Milliarden Euro jährlich in der Kasse. Die GKV entschloss sich daher zu einem ungewöhnlichen Schritt: Die Krankenkassen beauftragten ihren Spitzenverband, in ihrem Namen wegen der systemischen Unterfinanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Empfängern vor Gericht zu gehen. Auch die 15 Mitgliedskassen des BKK Landesverbandes Mitte beteiligten sich entsprechend. Im September 2025 reichte der GKV-Spitzenverband dann die gesammelten Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Zahlung kostendeckender Krankenversicherungsbeiträge für die Bürgergeldempfänger ein.

Auch für die laufende Legislaturperiode hat sich die Politik zahlreiche Projekte auf die Agenda geschrieben. Die Notfallreform soll endlich umgesetzt werden, für die Finanzierungsprobleme der GKV will man eine tragfähige Lösung finden, die Pflegeversicherung soll zukunftsfest gestaltet werden und zudem sollen Patientinnen und Patienten in einem Primärversorgungssystem besser und schneller durch die Versorgungsstrukturen gesteuert werden.

Sobald die entsprechenden Gesetze durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet sind, beginnt für den BKK Landesverband Mitte die eigentliche Arbeit. Jetzt kommt es darauf an, gemeinsam mit den Wettbewerbern und Vertragspartnern sowohl die Interessen der Betriebskrankenkassen, als auch die bestmögliche Versorgung in den Verbandsländern umzusetzen. Hierbei kann der BKK Landesverband Mitte aus der Erfahrung von gut 35 Jahren Verbandstätigkeit und einem breiten Netzwerk von Gesundheitsakteuren in nicht weniger als neun Verbandsländern schöpfen. Gemeinsam mit unseren Mitgliedskassen sind wir bereit für die Zukunft.

 

Welche Herausforderungen im vergangenen Jahr zu bewältigen waren und wie wir diese gemeinsam mit den Betriebskrankenkassen, Wettbewerbern und Vertragspartnern lösen konnten, lesen Sie in unserem aktuellen Bericht. Wir wünschen eine interessante Lektüre.

Ihr Burkhard Spahn 
Vorstand des BKK Landesverbandes Mitte

Ihre Marion Gumbel
Stellvertreterin des Vorstandes