Unsere Partner
Die Mitgliedkassen des BKK Landesverbandes Mitte und die teilnehmenden Betriebskrankenkassen der BKK-Arbeitgeberversicherung.
Stand 1. Januar 2026
Seminarangebot für die Mitgliedskassen
Die Weiterentwicklung technischer Möglichkeiten schreitet rasant voran und verändert das tägliche Leben. Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) ist in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen präsent. Künstliche Intelligenz verändert die Art und Weise der Kommunikation grundlegend. Um sich mit den Möglichkeiten und Herausforderungen der KI in der Kommunikation auseinanderzusetzen, wurden zwei Seminare zum Thema „Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ für die Mitgliedkassen des BKK Landesverbandes Mitte durchgeführt.
Die ganztägigen Seminare fanden am 22. Mai 2025 und am 18. September 2025 mit jeweils zehn Teilnehmenden in Hannover statt.
„Künstliche Intelligenz (KI) verändert viele Bereiche unseres Lebens. Das vom BKK Landesverband Mitte organisierte Seminar hat mir gezeigt, wie wichtig es ist, sich jetzt damit auseinanderzusetzen. Der Dozent hat anschaulich in beiden Seminaren die Geschichte der KI-Entwicklung aufgezeigt. KI generierte Inhalte finden sich heute überall. Prof. Kaiser hat uns Beispiele gezeigt, bei denen wir es nicht vermutet haben. Wichtig ist: Wir müssen lernen, KI-Inhalte zu erkennen.
Wo kann KI Prozesse der Krankenkasse vereinfachen? Rechtssicherheit und Datenschutz stehen immer an erster Stelle. Es bedarf einer klaren Richtlinie, wann und wo KI-Inhalte zum Einsatz kommen dürfen. Im Seminar wurde erklärt, wie Krankenkassen diesen Weg gehen können, es gab hilfreiche Tipps und viele Diskussionen, jede Frage wurde beantwortet. Der Praxisteil, das Prompten, war sehr aufschlussreich. Was „befehle“ ich der KI, damit ich das gewünschte Ergebnis erhalte? Eine spannende Aufgabe.
Das Seminar hat mich nachhaltig motiviert, das Thema KI und LLM für unsere BKK exklusiv umzusetzen. Vielen Dank an den BKK Landesverband Mitte für diese beiden Seminare, mit Prof. Kaiser haben Sie einen tollen Fachmann als Dozenten gewinnen können. Ich hoffe, dass es den angesprochenen Praxisworkshop zum Thema Prompten geben wird.“
Petra Maelecke, BKK exklusiv
„Der digitale Stammtisch ist eine echte Bereicherung. Herr Kahmann und Herr Helbing halten uns zu den aktuellen Geschehnissen und Rundschreiben auf dem Laufenden und stehen jederzeit für Fragen bereit. Zudem ist immer auch Platz für den Austausch zwischen den Kollegen anderer Betriebskrankenkassen.“
Tobias Anhang, mkk
Gebündelte Kompetenzen in den BKK Fachberatungen
Die Landesverbände der Betriebskrankenkassen bündeln ihre fachlichen Kompetenzen in sechs BKK Fachberatungen und unterstützen mit ihrer Arbeit die Betriebskrankenkassen bereits seit dem Jahr 2013. Der BKK Landesverband Mitte übernimmt dabei in den BKK Fachberatungen „Beiträge, Meldungen, Versicherungen“, „Recht“, „Pflege“ sowie „Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem AAG“ die Koordination und verantwortet innerhalb der BKK Fachberatung „Leistungen und Beziehungsrecht“ den Fachbereich „Geldleistungen“.
Aus der Praxis – Für die Praxis:
Service der Fachberatung Beiträge, Meldungen, Versicherungen
Einheitliche Musterzinsvereinbarung
In der bundesweiten Vorständekonferenz der Betriebskrankenkassen am 14. und 15. April 2024 wurde ausführlich die Problematik der veralteten Zinsvereinbarungen bezüglich der Krankenkassen als Einzugsstellen bei der Verwaltung von Fremdbeiträgen erläutert.
Die BKK Fachberatung Leistungen und Beziehungsrecht
In der BKK Fachberatung Leistungen und Beziehungsrecht bündeln sich alle Themen und Fragestellungen zum Leistungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Koordination der Fachberatung erfolgt durch den BKK-Landesverband NORDWEST und gliedert sich in folgende drei Fachbereiche:
- Sachleistungen,
- Beziehungsrecht und
- Geldleistungen.
Seit Januar 2024 wird der Bereich „Geldleistungen“ innerhalb des BKK Systems vom BKK Landesverband Mitte verantwortet.
Hierbei übernimmt der Fachbereich „Geldleistungen“ insbesondere die individuelle Beratung der Betriebskrankenkassen zu den Themen:
- Krankengeld,
- Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes sowie
- Mutterschaftsgeld.
Neben der fachlich fundierten Bewertung von Sachverhalten werden die Betriebskrankenkassen bei ihren vielfältigen und fachspezifischen Anfragen und Anliegen unterstützt. Darüber hinaus werden sie bei der Umsetzung und Einführung von Gesetzesänderungen oder Gesetzesneuerungen in die Praxis – auch durch Fach-Expertisen – begleitet. Im Jahr 2025 wurde unter anderem das Mutterschaftsgeld bei Fehlgeburten mit gestaffelten Schutzfristen eingeführt. Dies ist eine vom bisherigen Mutterschaftsgeld abweichende Regelung, mit der ein neuer Leistungsanspruch per Gesetz begründet wurde.
Die BKK Fachberatung Leistungen und Beziehungsrecht brachte ihre Expertise zur praktischen Ausgestaltung dieser rechtlichen Neuerung in diversen Sitzungen der Fachgremien beim BKK Dachverband e.V. sowie auf der GKV-Bundesebene, im Fachaustausch Entgeltersatzleistungen beim GKV-Spitzenverband, ein.
Der kontinuierliche Austausch bildete die Grundlage für die Beratung der Betriebskrankenkassen zur Umsetzung der neuen Rechtsgrundlage. Die Ergebnisse konnten zudem in den Facharbeitskreisen Entgeltersatzersatzleistungen und in der täglichen Beratung an die Betriebskrankenkassen weitergegeben werden. Der enge Kontakt und Austausch mit den Betriebskrankenkassen ermöglicht es der BKK Fachberatung, Fragestellungen von grundsätzlicher Bedeutung oder Problemstellungen aus der Praxis auf die Bundesebene zu transportieren.
Neue Veranstaltungsreihe der Fachberatung Recht – Fachdialog für Juristinnen und Juristen
Die BKK Fachberatung Recht berät die Betriebskrankenkassen in den Fachgebieten Wettbewerbs- und Kartellrecht, Vergaberecht, Selbstverwaltung- und Organisationsrecht sowie zum Datenschutz.
Im Jahr 2024 wurde durch den BKK Landesverband Mitte ein Fachdialog für die Juristinnen und Juristen der Betriebskrankenkassen, der BKK Landesverbände sowie des BKK Dachverbandes e.V. initiiert. Das erste gemeinsam Treffen fand am 3. Dezember 2024 in Berlin statt. Gemeinsam wurden juristische Themen wie beispielsweise aktuelle Gerichtsurteile und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz diskutiert.
Synergie im Schulterschluss – Die Fachberatung Pflege
Die BKK Fachberatung Pflege ging seinerzeit als eine der ersten der gebündelten Fachberatungen an den Start. Die Experten beraten die Betriebskrankenkassen rund um Fragen zum Leistungsrecht sowie zu Geld- und Sachleistungen. Die Fachberatung Pflege steht dabei im engen Austausch mit dem Kompetenzteam Pflege, sodass insbesondere bei Querschnittsthemen gemeinsame Synergieeffekte genutzt werden können.
Neuausrichtung der Fachberatung Finanzen und Risikomanagement
Die Themen der Haftungsprävention und des systemischen Finanzcontrollings sowie des Risikostrukturausgleiches, des Gesundheitsfonds einschließlich des Finanz-, Haushalts- und Rechnungswesens, wurden bisher in zwei separaten Fachberatungen bearbeitet.
Aufgrund der großen inhaltlichen Schnittmengen zwischen den beiden gebündelten BKK Fachberatungen haben sich die BKK Landesverbände im Jahr 2023 darauf verständigt, diese Themenbereiche in der neuen BKK Fachberatung Finanzen und Risikomanagement zum 1. Januar 2024 zusammenzuführen.
Der BKK Landesverband Mitte ist mit zwei Mitarbeitenden in der neuen BKK Fachberatung Finanzen und Risikomanagement vertreten, sodass alle Betriebskrankenkassen kompetent und lösungsorientiert beraten und unterstützt werden.
Übernahme eines Fachgebietes durch die Fachberatung Leistungen und Beziehungsrecht
In der BKK Fachberatung Leistungen und Beziehungsrecht bündeln sich alle Themen und Fragestellungen zum Leistungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zum 1. Januar 2024 hat der BKK Landesverband Mitte das Themengebiet „Geldleistungen“ innerhalb der Fachberatung übernommen. Dieser Bereich umfasst die Fachthemen Krankengeld, Kinderkrankengeld und Mutterschaftsgeld sowie alle damit zusammenhängenden Fragestellungen des Beziehungsrechts zu anderen Sozialversicherungsträgern. Der BKK Landesverband Mitte übernimmt dabei die Beratung der Betriebskrankenkassen sowie die Durchführung und Moderation von Workshops und Fachveranstaltungen. Zwei Mitarbeitende stehen den Betriebskrankenkassen, dem BKK Dachverband e.V., dem GKV-Spitzenverband sowie den anderen Kassenarten dabei als kompetente Ansprechpartner exklusiv zur Seite.
Aus der Praxis – Für die Praxis: Service der Fachberatung Beiträge, Meldungen, Versicherungen
Mit der Beitragsdepesche der BKK Fachberatung Beiträge, Meldungen, Versicherungen werden interessierte Fach- und Führungskräfte der Betriebskrankenkassen regelmäßig durch vier Ausgaben sowie themenabhängig durch eine spezifische Sonderausgabe im Jahr informiert. Die Beitragsdepesche vermittelt kurz und prägnant Informationen zu aktuellen Themen sowie aus Arbeitsgruppen oder Gremien. Die Beitragsdepesche wird im Portal des BKK Dachverbandes e.V., dem „BKK InSite“, veröffentlicht sowie per E-Mail an die Betriebskrankenkassen versendet.
Der Schwerpunkt der Sonderausgabe im Jahr 2024 war das Thema „Auffällige Beitritte aus der Privaten Krankenversicherung (PKV)“, ergänzt um einen Fragenkatalog für typische Praxisfälle. Diese Ausgabe war im Jahr 2024 mit mehr als 500 Downloads eine der meistgelesenen Publikationen der BKK Fachberatung Beiträge, Meldungen, Versicherungen.
Die Beitragsdepesche im Überblick:
- kurz & prägnant
- Reichweite: etwa 390 Fach- und Führungskräfte der BKK
- Inhalte: Fachinformationen, Blick hinter die Kulissen
- im Jahr 2024: 19 Artikel sowie eine Sonderausgabe
Fachartikel: Auffällige Beitritte aus der PKV
Eine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung nach langjähriger Privater Krankenversicherung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch eng mit der Erwerbsbiografie und dem Lebensalter der Versicherten verbunden. Zum Schutz der Solidargemeinschaften in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gibt es inzwischen eine konsequente Systemtrennung. Diese Lösung ist nicht perfekt, sodass es zwischen der Theorie und der Praxis Regelungslücken gibt.
Insbesondere die zwei Fallgruppen „Vorübergehender Bezug einer Teilrente“ und „Auffällige Erwerbsbiografien im benachbarten Ausland“ standen in der jüngeren Vergangenheit im Fokus sowohl der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch der Öffentlichkeit.
Im Falle der „Auffälligen Erwerbsbiografien im benachbarten Ausland“ wurde festgestellt, dass Vermittlungsagenturen gewerbsmäßig langjährige in der PKV versicherte Menschen bewerben und über deren Erwerbstätigkeiten im Ausland, die oft nicht mit der bisherigen Erwerbsbiografie korrespondieren, zurück in die GKV führen.
Aufgrund des großen Interesses wurde das Thema in unterschiedlichen Formaten, wie zum Beispiel ab Frühjahr 2024 in einer BKK Arbeitsgruppe, schließlich im Facharbeitskreis Familienversicherung/RSA-Versicherungszeiten sowie in den Herbst-Fachtagungen behandelt.
Auch in der Beitragsdepesche wurden mehrere Beiträge veröffentlicht, zudem handelte eine Sonderausgabe von diesem Thema. Eine weitere Ausgabe enthielt einen Überblick über bisherige Entscheidungen der Sozial- und Landessozialgerichte.
Als Konsequenz aus zum Teil systematischer Ausnutzung von Regelungslücken beteiligt sich das BKK System, vertreten durch den BKK Dachverband e.V., auch an der konzeptionellen Weiterentwicklung der Systemtrennung zwischen GKV und PKV. Gesetzgeberische Impulse, vorgesehen als Teil des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), konnten in der alten Legislatur allerdings nicht mehr realisiert werden.
Neben dem Branchenwissen der GKV sowie der Beratung durch die BKK Fachberatung Beiträge, Meldungen, Versicherungen, erhalten die Betriebskrankenkassen bedarfsabhängig Unterstützung durch die krankenkasseninternen Beauftragten für Fehlverhalten im Gesundheitswesen sowie in den Fällen mit Auslandsbezug durch die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA).
Projekt der BKK Beitragsreferenten mit ersten Erfolgen
Im Kreis der BKK Beitragsreferenten arbeiten Betriebskrankenkassen aller Größen und Strukturen, die BKK Landesverbände sowie die BITMARCK-Unternehmensgruppe unter Federführung des BKK Dachverbandes e.V. eng zusammen. Anforderungen aus dem Teilnehmerkreis zu deutlicher Entbürokratisierung einerseits und guter Digitalisierung andererseits mündeten bereits im Jahr 2023 in einer mehrstufigen Projektarbeit zur Familienversicherung.
Hierbei war die BKK Fachberatung Beiträge, Meldungen, Versicherungen als Bindeglied zwischen Theorie und Praxis eine tragende Säule.
So konnten diverse Änderungsvorschläge zum Sozialgesetzbuch V erfolgreich in Beratungen beim GKV-Spitzenverband eingebracht werden. Der GKV-Spitzenverband wird nun Chancen nutzen, beim Gesetzgeber beispielsweise für eine einheitliche Einkommensgrenze, die generelle Verlängerung der Familienversicherung über das 25. Lebensjahr bei absolvierten Freiwilligendiensten (Freiwilliger Wehrdienst oder anerkannte Freiwilligendienste) oder den Datenaustausch mit den Finanzämtern zu werben.
Bereits zum 1. Januar 2026 treten folgende Änderungen des Meldeverfahrens für die Familienversicherung in Kraft:
- Aktualisierung („Straffung“) der Vordrucke,
- Erweiterung der Gestaltungsfreiheit, zum Beispiel Platzierung einheitlicher Hinweistexte, Gendergerechte Sprache der Vordrucke,
- Ausweitung des dreijährigen Prüfturnus für familienversicherte Kinder auf das 18. Lebensjahr.
Drei weitere Projektbausteine mit mittel- und langfristiger Ausrichtung werden aktuell noch fortgeführt.
Informieren, Austauschen, Unterstützen – Die Veranstaltungen der Fachberatung AAG
Seit fünf Jahren beraten und unterstützen die Mitarbeiterinnen des BKK Landesverbandes Mitte die Betriebskrankenkassen praxisnah und kompetent in Angelegenheiten der Umlageverfahren 1 und 2. Das Spezialgebiet der Fachberatung „Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem AAG“, kurz „Fachberatung AAG“, umfasst neben dem Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) auch die zugehörenden Bereiche des Beitrags- und Leistungsrechts wie zum Beispiel das Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Facharbeitskreis AAG
Für besonders umfassende Themenkomplexe bilden die BKK Fachberatungen zusätzliche Facharbeitskreise. In der Sitzung des Facharbeitskreises AAG am 4. Juni 2024 informierten sich mehr als 50 Mitarbeitende der Betriebskrankenkassen über aktuelle Themen im Zusammenhang mit dem Ausgleichsverfahren nach dem AAG. In der zweistündigen Online-Veranstaltung wurde sich unter anderem über die Einrichtung des Arbeitgeberkontos mittels Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) seit dem 1. Juli 2023, die geplante Änderung des Mutterschutzgesetzes durch die Einbeziehung von Fehlgeburten und die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) informiert und ausgetauscht.
Blitzlicht: Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG
Das Blitzlicht AAG wird von der Fachberatung AAG als Online-Veranstaltung für die Beschäftigten der Betriebskrankenkassen angeboten. In der 90-minütigen Veranstaltung können sich die Teilnehmenden über ein Fachthema austauschen. Dabei werden sowohl gemeinsam Lösungsansätze gesucht als auch Best Practice vorgestellt. Die Fachberatung steht dabei nicht nur für die Moderation, sondern auch für die Beratung zur Seite, kann vorhandenen Handlungsbedarf erkennen und Lösungen auf den Weg bringen.
Die gebündelte Fachberatung Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem AAG hat die Betriebskrankenkassen am 17. Oktober 2024 im Rahmen der Online-Veranstaltung „Blitzlicht: Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz“ zu Erstattungen nach dem AAG aufgrund von Beschäftigungsverboten, zur Rechtsprechung und zum Umgang in der täglichen Praxis informiert sowie Fragen der Teilnehmenden beantwortet. An der Veranstaltung haben 45 Mitarbeitende von Betriebskrankenkassen teilgenommen.
Informieren, Austauschen, Unterstützen
Die Fachberatung AAG
Blitzlicht AAG „AAG-Erstattung und Insolvenzereignisse“
„Darf ein Insolvenzverwalter einen Antrag auf Erstattung nach dem AAG stellen?“, „Was ist eigentlich eine Insolvenz in Eigenverwaltung?“ und „Ist die Insolvenzgeld-Vorfinanzierung erstattungsfähig nach dem AAG?“. Einige von vielen Fragen, die am 18. November 2025 im Blitzlicht „AAG-Erstattungen und Insolvenzereignisse“ der Fachberatung AAG den mehr als 40 Teilnehmenden der Betriebskrankenkassen beantwortet wurden.
Vorstände im Dialog
Für die Gemeinschaft
Die vier BKK Landesverbände Bayern, Mitte, Nordwest und Süd richten zweimal im Jahr gemeinsam eine Tagung für die Vorstände aller Betriebskrankenkassen aus. Die Veranstaltung bringt die wichtigsten Entscheider im BKK System zusammen, die an den beiden Tagen gemeinsam daran arbeiten, das System der betrieblichen Krankenversicherung zukunftsfähig zu gestalten.
Der BKK Landesverband Mitte hat mit Fachvorträgen zu Prävention und Gesundheitsförderung, über die Vergütungsverhandlungen mit den Ärzten, zu aktuellen Entwicklungen im Kompetenzteam Pflege und über Neues aus der Fachberatung „Beiträge, Meldungen, Versicherung“ zur inhaltlichen Gestaltung der beiden Veranstaltungen im Jahr 2023 beigetragen.
1. – 2. März 2023
Essen
Gemeinsame Präsentation des BKK Landesverbandes Mitte und des BKK Landesverbandes-NORDWEST

