„Die BKK-Arbeitgeberversicherung ist seit mehr als 30 Jahren Experte für das Ausgleichsverfahren. 38 Betriebskrankenkassen mit mehr als 4,5 Millionen Versicherten vertrauen dem Service und der hohen Qualität bei der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit oder Schwangerschaft und Mutterschaft. Wir im Beirat stehen beratend und unterstützend zur Seite und verstehen uns als Bindeglied zwischen den Betriebskrankenkassen und der BKK-Arbeitgeberversicherung.“